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Mieterselbstauskunft-Vorlage: was reingehört und was rechtlich erlaubt ist

Welche Fragen in eine Mieterselbstauskunft-Vorlage gehören und welche tabu sind — mit Ja/Nein-Tabelle nach der DSK-Orientierungshilfe, den typischen Fehlern und einem kostenlosen Generator für deine Vorlage.

Ruhiger Arbeitsplatz — welche Felder in eine Mieterselbstauskunft-Vorlage gehören

Inhalt

  1. Welche Frage ist erlaubt? Die Übersicht
  2. Was ist eine Mieterselbstauskunft?
  3. Was in die Vorlage gehört
  4. Das 3-Phasen-Modell: welche Frage wann
  5. Was nicht in die Vorlage gehört
  6. Typische Fehler bei der Selbstauskunft
  7. Vorlage kostenlos erstellen
  8. Häufige Fragen

Eine gute Mieterselbstauskunft-Vorlage fragt nur ab, was du für die Mieterauswahl wirklich brauchst — Maßstab ist die Datenminimierung der DSGVO. Wann welche Frage dran ist, beschreibt die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK) mit ihrem 3-Phasen-Modell: Besichtigung, engere Auswahl, Vertragsabschluss. Mit dem kostenlosen Generator von Locari stellst du dir deine Vorlage aus einem Feld-Katalog mit Ampel-Empfehlungen zusammen — als ausfüllbares PDF, ohne Konto.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die DSK-Orientierungshilfe beschreibt, welche Angaben in welcher der drei Phasen der Auswahl üblicherweise zulässig sind.
  • Familienstand, Herkunft, Religion oder Schwangerschaft gehören in keine Selbstauskunft — solche Fragen berühren auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
  • Nachweise wie Bonitätsauskunft und Gehaltsabrechnung gehören in Phase 3 — erst, wenn du dich für einen Bewerber entschieden hast.
  • Den kostenlosen Generator gibt es unter locari.ai/mieterselbstauskunft — unzulässige Fragen kannst du dort gar nicht erst auswählen.

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel wurde sorgfältig erstellt, ersetzt aber keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Stand: Juli 2026.

Du willst direkt die Vorlage? Der kostenlose Generator bringt dich in drei Schritten zum PDF: Sprache und Personen wählen, Felder anklicken, herunterladen — ohne Konto.

Zum kostenlosen Generator

Welche Frage ist erlaubt? Die Übersicht

Die Tabelle folgt der Ampel-Logik des Generators: Grünes darfst du jederzeit fragen, Gelbes ist zulässig, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt empfohlen — und Rotes ist tabu. Die rechtliche Herleitung findest du in den Abschnitten darunter.

FrageErlaubt?Wann
Name und KontaktdatenJajederzeit
Einkommen als Größenordnung („über dem 3-Fachen der Kaltmiete“)Jajederzeit
Exaktes NettoeinkommenJaempfohlen: nach der Besichtigung
Laufende Insolvenz- oder Räumungsverfahren (ja/nein)Jaempfohlen: nach der Besichtigung
GeburtsdatumJaempfohlen: vor Vertragsabschluss
Bonitätsnachweis (vom Bewerber selbst eingeholt)Jaempfohlen: vor Vertragsabschluss
FamilienstandNeinin keiner Phase
Herkunft und StaatsangehörigkeitNeinin keiner Phase
ReligionNeinin keiner Phase
Schwangerschaft und FamilienplanungNeinin keiner Phase
Kontakt zum VorvermieterNeinin keiner Phase
SCHUFA-Klausel oder Einwilligungs-Vorlage im FormularNeinin keiner Phase

Die vollständige Phasen-Tabelle mit allen Datenkategorien steht im Ratgeber DSGVO bei der Vermietung.

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist ein standardisierter Fragebogen, mit dem Mietinteressenten dir die für die Auswahl nötigen Angaben machen. Sie ist freiwillig — ohne die Angaben kann eine Bewerbung aber unter Umständen nicht berücksichtigt werden. Der Sinn: Du bekommst von allen Bewerbern dieselben, vergleichbaren Informationen strukturiert auf einen Blick, statt sie einzeln zusammenzusuchen.

Entscheidend ist der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 DSGVO): Du darfst nur die Daten erheben, die für die jeweilige Phase der Auswahl erforderlich sind. Genau das ist der Unterschied zwischen einer sauberen Vorlage und einem Formular-Sammelsurium, das rechtlich angreifbar ist.

Was in eine Mieterselbstauskunft-Vorlage gehört

Die klassische Selbstauskunft gehört in die engere Auswahl (Phase 2). Diese Angaben gelten dort als zulässig:

  • Name und Anschrift
  • Kontaktdaten
  • Anzahl der Personen, die einziehen
  • Berufliche Tätigkeit in groben Zügen („angestellt“, „selbständig“, „verbeamtet“, „studierend“)
  • Arbeitgeber- oder Hochschul-Name (allgemein, keine Detail-Position)
  • Netto-Haushalts-Einkommen als Größenordnung — oder als Ja/Nein-Angabe, ob es über dem 3-Fachen der Kaltmiete liegt
  • Haustiere (Art und Anzahl)
  • Laufende Insolvenz- oder Räumungsverfahren (ja/nein)

Und das Geburtsdatum? Für die Auswahl brauchst du es nicht — fürs Kennenlernen reicht der Name. Relevant wird es erst, wenn du den Mietvertrag aufsetzt. Im Generator ist das Geburtsdatum deshalb ein gelb markiertes Feld: du kannst es aufnehmen, die Empfehlung lautet aber „vor Vertragsabschluss“ — das ist die datensparsame Variante. Welche Nachweise du in welchem Umfang verlangen darfst, steht ausführlich im Ratgeber SCHUFA, Selbstauskunft, Einkommensnachweis.

Das 3-Phasen-Modell: welche Frage wann

Die Datenschutzkonferenz der Länder beschreibt in ihrer Orientierungshilfe „Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen“ (V2.0, Stand 2026; erstmals 2024) drei Phasen — jede mit einer eigenen Liste zulässiger Daten. Eine Orientierungshilfe ist eine behördliche Auslegungs-Leitlinie, kein Gesetz — sie zeigt aber, wie die Aufsichtsbehörden prüfen.

Phase 1 — Inserat & Besichtigung: Nur Name, eine Kontaktangabe, Personenzahl und die allgemeine Haustier-Frage. Mehr braucht es für die Einladung zur Besichtigung nicht.

Phase 2 — Engere Auswahl: Jetzt kommt die eigentliche Selbstauskunft ins Spiel — mit den oben gelisteten Feldern samt Einkommens-Größenordnung und der Frage nach laufenden Insolvenz- oder Räumungsverfahren.

Phase 3 — Vertragsabschluss: Erst wenn du dich für eine konkrete Person entschieden hast, sind Nachweise üblich: der selbst eingeholte Bonitätsnachweis, die letzten Gehaltsabrechnungen, gegebenenfalls eine Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung und die Ausweiskopie beim Vertragstermin.

Die Phasen sind nicht starr formal, sondern inhaltlich gemeint: Eine Frage gehört erst dann ins Formular, wenn du die Antwort in dieser Phase wirklich brauchst. Eine Erstbewerbungs-Vorlage, die schon den Bonitätsnachweis einsammelt, mischt die Phasen und wird angreifbar. Der Generator sperrt deshalb nichts weg, sondern berät: Jedes Feld im Katalog trägt eine Ampel — Grünes ist unbedenklich, Gelbes trägt eine Empfehlung wie „nach der Besichtigung“ oder „vor Vertragsabschluss“. Wer es schneller mag, startet mit einem fertigen Preset wie „Nach der Besichtigung“ und passt die Felder danach an.

Was nicht in die Vorlage gehört

Neben der Frage „wann“ gibt es Angaben, die in keiner Phase in die Selbstauskunft gehören — weil sie für die Mieterauswahl keinen sachlichen Bezug haben oder direkt in Diskriminierungsverbote laufen:

  • Familienstand
  • Schwangerschaft, Kinderwunsch, Familienplanung
  • Religion und Konfession
  • Herkunft und Staatsangehörigkeit
  • Politische Einstellung
  • Mitgliedschaft in Gewerkschaft, Partei oder Verein
  • Krankheiten, Behinderungen, Gesundheitszustand
  • Sexuelle Identität
  • Vorstrafen
  • Raucherstatus
  • Kontakt zum Vorvermieter
  • Beschäftigungsdauer und Probezeit
  • SCHUFA-Klauseln oder pauschale Einwilligungs-Vorlagen im Formular
  • Kontoauszüge

Diese Grenzen ergeben sich aus dem AGG, der DSGVO und der gefestigten Rechtsprechung zu unzulässigen Fragen bei der Vertragsanbahnung. Wer trotzdem fragt, riskiert Diskriminierungs-Beschwerden und Bußgelder. Wie du auf dieser Basis trotzdem sauber vorauswählst, zeigt der Ratgeber Bewerber-Vorauswahl rechtssicher.

Typische Fehler bei der Selbstauskunft

Die meisten Fehler entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus überladenen Vorlagen, die man irgendwo kopiert hat. Die häufigsten:

  • SCHUFA schon im Inserat verlangen. Der Bonitätsnachweis gehört ans Ende des Auswahlverfahrens. Wer ihn mit der ersten Bewerbungs-Mail fordert, verstößt gegen die Datenminimierung.
  • Die vollständige SCHUFA-Eigenauskunft fordern. Zulässig ist der zweckgebundene Bonitätsnachweis für Vermieter, den der Bewerber selbst einholt — nicht der umfassende Eigenauskunfts-Bericht mit allen gespeicherten Daten.
  • Die Ausweiskopie mit der Bewerbung verlangen. Der Ausweis dient der Identifikation beim Vertrag — nicht der Vorauswahl. Bewerber dürfen zudem nicht benötigte Angaben (etwa die Ausweisnummer) schwärzen.
  • Unzulässige Fragen stellen. Familienstand, Herkunft, Religion, Raucherstatus oder der Kontakt zum Vorvermieter haben in der Vorlage nichts verloren.
  • Daten zu lange aufbewahren. Die Datenschutzkonferenz nennt als Obergrenze spätestens sechs Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens; lösche früher, sobald du die Daten nicht mehr brauchst.

Vorlage kostenlos erstellen — statt kopieren

Du kannst dir eine Vorlage bei Mietervereinen oder Eigentümer-Verbänden besorgen — oder sie dir in wenigen Minuten selbst zusammenstellen. Genau dafür gibt es den kostenlosen Mieterselbstauskunft-Generator von Locari: Du wählst Sprache (Deutsch, Englisch oder zweisprachig) und die Zahl der Personen, klickst die Felder aus dem Katalog an und lädst das Ergebnis als PDF herunter — mit Unterschriftsfeld pro Person, am Handy ausfüllbar.

Der Vorteil gegenüber einer beliebigen Kopiervorlage: Der Katalog berät dich bei jedem Feld. Unbedenkliches ist grün, Heikles trägt eine gelbe Empfehlung samt Begründung — und Fragen wie Familienstand oder Herkunft gibt es im Generator schlicht nicht: sie stehen im Katalog nur als „Das darfst du nicht fragen“-Liste. Es werden nur die von dir eingegebenen Absenderdaten verarbeitet; deine Angaben verlassen ohne „Speichern“ nicht deinen Browser. Kein Konto nötig.

Häufige Fragen

Ist eine Mieterselbstauskunft Pflicht?

Für Bewerber ist die Selbstauskunft freiwillig — niemand muss sie ausfüllen. Als Vermieter darfst du eine Bewerbung ohne die zulässigen Angaben aber unter Umständen unberücksichtigt lassen. Verweigert jemand hingegen eine unzulässige Angabe (etwa den Familienstand), darfst du das nicht zum Ablehnungsgrund machen.

Darf ich in der Vorlage nach dem Geburtsdatum fragen?

Verboten ist die Frage nicht — für die Auswahl nötig ist sie aber auch nicht: In der Auswahlphase reicht der Name, das Geburtsdatum brauchst du erst für den Mietvertrag. Im Generator ist das Geburtsdatum deshalb gelb markiert, mit der Empfehlung „vor Vertragsabschluss“. Datensparsamer ist es, so lange zu warten.

Wann darf ich die SCHUFA verlangen?

Erst in der finalen Auswahlphase, wenn du dich konkret für eine Person entschieden hast und den Vertrag schließen willst — eine frühere Anforderung gilt als zu früh. Details dazu findest du im Ratgeber SCHUFA, Selbstauskunft, Einkommensnachweis.

Wie lange darf ich die Daten aufbewahren?

Sobald die Vermietung abgeschlossen ist, löschst du die Daten der nicht berücksichtigten Bewerber. Die Datenschutzkonferenz nennt als Obergrenze regelmäßig spätestens sechs Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens. Für die ausgewählte Person gelten die Aufbewahrungsfristen des Mietverhältnisses.

Quellen + Weiterlesen

  • DSK-Orientierungshilfe „Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen“ (V2.0, Stand 2026)
  • DSGVO Art. 5, 6, 83
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), §§ 1, 19
  • Mieterselbstauskunft-Generator (kostenlos)
  • SCHUFA, Selbstauskunft, Einkommensnachweis
  • Bewerber-Vorauswahl rechtssicher gestalten
  • DSGVO bei der Vermietung

Disclaimer: Dieser Artikel bietet allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Er wurde sorgfältig erstellt, ersetzt aber keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall — bei konkreten Streitfällen wende dich an einen Anwalt für Miet- oder Datenschutzrecht. Stand: Juli 2026.

Stell dir deine Mieterselbstauskunft in wenigen Minuten zusammen — als ausfüllbares PDF, kostenlos und ohne Konto. Und wenn du mehr abgeben willst: Locari übernimmt danach die komplette Bewerber-Kommunikation für dich.

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